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Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus bereitgestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus zeitelichen Gründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Beim Abschluß des Vermietungsvertrages zahlt der Gast 20 von Hundert des Mietzinses.
Der Rest von dem Mietzins ist am Anreisetag plus sonstiger Kosten (Ortstaxe usw.) zu zahlen.
Das Ferienhaus steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr bis zum Abreistag 09:30 Uhr zu Verfügung.
Der Abschluss des Vermietungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Ein Rücktritt vor Reisebeginn ist möglich.
Es tritt jedoch eine angemessene Ausfallentschädigung gemäß folgender Aufstellung in Kraft:
bis 50 Tage vor Anreise = 20% des Gesamtpreises
49 bis 30 Tage vor Anreise = 50 % des Gesamtpreises
ab 29 Tage vor Anreise = 80% des Gesamtpreises
Das Ferienhaus wird dann, nach Möglichkeit, um Ausfälle zu vermeiden, anderweitig vergeben.
Bis zur anderweitigen Vergabe ist der Gast verpflichtert, die o.a. Rücktrittskosten zu zahlen.
Rücktritts-, Umbuchungs-, und Änderungserklärungen können nur in schriftlicher Form erfolgen.
Eine Reiserücktrittsversicherung können wir Ihnen nicht anbieten.
Im Internet können Sie unter www.reiseversicherung.de eine Reiserücktrittsversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Buchung abschließen oder wenden Sie sich an Ihren örtlichen Versicherungsagenten.